Fahrleitung ausschalten und erden
Wer unter einer Fahrleitung arbeitet oder eine Maschine in ihre Nähe bringt, muss zuerst eine Frage klären: Ist sie ausgeschaltet und geerdet? Was die R RTE 20600 und die R RTE 20100 dazu vorsehen, und was wir stellen.
Elektrische Gefahren
Die R RTE 20600 regelt die Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Bahnstromanlagen. Sie gilt auch für Arbeiten ohne elektrischen Bezug, etwa Bauarbeiten in der Nähe einer Fahrleitung, behandelt dort aber nur die elektrische Gefahr (R RTE 20600, Ziff. 1.1).
Eine Gefahr, die man nicht sieht
Strom sieht man nicht, man nimmt ihn nur an seinen Wirkungen wahr (Ziff. 3.0). Das Regelwerk unterscheidet drei Arten von Unfällen: direkte Berührung, Lichtbogen und Folgeunfälle, etwa der Sturz von einer Leiter nach einem Stromschlag (Ziff. 3.0 bis 3.3). Ein Lichtbogen kann ohne jede Berührung tödlich sein, wenn eine Person oder ein leitender Gegenstand einem spannungsführenden Teil zu nahe kommt (Ziff. 3.2).
Ausgeschaltet heisst nicht gefahrlos
Die elektrischen Teile der Fahrleitung gelten immer als unter Spannung (Ziff. 7.1). Gefahrlos sind sie erst, wenn sie ausgeschaltet und zugleich geerdet sind (Ziff. 7.4.1).
Eine nur ausgeschaltete Leitung kann wieder gefährlich werden: durch Beeinflussung von einer parallelen Leitung, eine Fehlschaltung, eine automatische Wiedereinschaltung, Energie aus einem Fahrzeug oder Blitzschlag (Ziff. 7.4.2). Die R RTE 20100 bezeichnet eine nur «vermutet» ausgeschaltete und geerdete Leitung als den unsichersten Zustand (R RTE 20100, Anhang A3.1).
Ausschalten oder anders schützen
Gegen die elektrische Gefahr ist Ausschalten und Erden die sicherste Massnahme (R RTE 20100, Anhang A3.1). Es ist nicht die einzige. In die Gefahrenzone um spannungsführende Teile tritt man nicht ein, ausser die Leitung ist ausgeschaltet und geerdet, durch Abdeckungen oder Isolierung geschützt, oder es wird eine bewährte Arbeitsmethode angewendet (R RTE 20600, Ziff. 7.4.3.1).
Kann eine Maschine in die Erweiterungszone um die Leitung gelangen, ist eine Massnahme Pflicht. Das kann der Unterbruch des Verkehrs mit Ausschalten und Erden sein, aber auch ein Schutzgerüst, eine Verlegung der Leitung oder eine Bewegungsbegrenzung der Maschine (R RTE 20600, Anhang A1, Formular 4838, Ziff. 2.3.1). Welche Massnahme gilt, legt das Sicherheitsdispositiv der Baustelle fest.
Berechtigtes Personal
Die R RTE 20600 unterscheidet drei Gruppen von Personen, je nach Ausbildung (R RTE 20600, Ziff. 2.1).
Sachverständig, instruiert, Laie
Sachverständige Personen haben eine elektrotechnische Grundausbildung und Erfahrung mit Starkstromanlagen. Instruierte Personen haben diese Ausbildung nicht, sind aber für begrenzte, genau beschriebene Tätigkeiten instruiert. Laien sind weder das eine noch das andere (Ziff. 2.1).
Wer was tun darf
Das Ausschalten vor den Arbeiten und das Wiedereinschalten danach übernehmen sachverständige oder instruierte Personen (Ziff. 7.3.1). Bei der SBB erdet eine instruierte Person nur die Anlagen, für die sie instruiert wurde (R RTE 20600, Anhang A7.1.2.1, Ergänzung SBB).
Die Instruktion zu den elektrischen Gefahren erteilt eine sachverständige Person, und die Namen der Instruierten werden festgehalten (Ziff. 5.1 und 5.3). Die Schutzmassnahmen werden in einer Sprache mitgeteilt, die das Personal versteht (Ziff. 4.4). Auch wer als Temporäre Hilfsfunktion eingesetzt wird, kann den Kurs für das Ausschalten besuchen und von einer sachverständigen Person instruiert werden: Die Person wird damit für diese Tätigkeiten zur instruierten Person.
Einsatzkoordination
Das Ausschalten der Fahrleitung und die Gleissperrung sind zwei getrennte Vorgänge. Sie laufen separat, müssen aber aufeinander abgestimmt sein (R RTE 20100, Ziff. 7.3.5 und 6.2.2.4).
Das Gesuch
Ein geplantes Ausschalten wird im Voraus und schriftlich bei der zuständigen Stelle der Infrastrukturbetreiberin beantragt (R RTE 20100, Ziff. 6.2.2.4). Für jede planbare Schaltung gibt es einen schriftlichen Schaltauftrag, den eine sachverständige Person verfasst und eine zweite gegenzeichnet (R RTE 20600, Ziff. 7.3.2).
Das genaue Vorgehen legt jede Infrastrukturbetreiberin selbst fest (R RTE 20100, Ziff. 7.3.5). Bei der SBB verweist es auf ein eigenes Dokument, die I-30111 (I-50210, Ziff. 6.2.2.4).
Auf der Baustelle
Die ausgeschaltete Leitung wird auf beiden Seiten der Baustelle geerdet, wenn möglich für alle sichtbar. Der Sicherheitschef gibt die Arbeit erst frei, wenn ausgeschaltet und geerdet ist (R RTE 20100, Ziff. 4.4.4).
Arbeiten mehrere Gruppen auf demselben Abschnitt, erdet jede für sich (R RTE 20600, Anhang A7.1.8, Ergänzung SBB). Niemand entfernt oder überbrückt die Schutzmassnahmen einer anderen Gruppe (R RTE 20600, Ziff. 7.7.2.5).
Maschinen nahe der Leitung
Maschinen, deren Teile sich der Fahrleitung nähern können, müssen mit technischen Bewegungsbegrenzungen ausgerüstet sein, und ihre Erdung muss sichergestellt sein (R RTE 20100, Ziff. 7.8.2.7). Für einen Kran oder eine Baumaschine nahe an spannungsführenden Leitern werden die Massnahmen mit der Eigentümerin der Leitung vereinbart, schriftlich festgehalten und vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle bereitgelegt (R RTE 20600, Anhang A1, Formular 4838, Ziff. 2.1.2).
Für Maschinisten und Hilfspersonal steht die Leitung unter Spannung, bis die zuständige Fachperson ausdrücklich bestätigt hat, dass sie ausgeschaltet und geerdet ist (gleicher Anhang, Ziff. 5.1).
Unsere Leistung
Was wir stellen
Wir stellen Personal, das für das Ausschalten und Erden der Fahrleitung berechtigt ist. Unsere Mitarbeitenden sind instruierte Personen im Sinne der R RTE 20600: Sie haben den Kurs für das Ausschalten besucht und wurden von einer sachverständigen Person für diese Tätigkeiten instruiert. Es arbeitet im Rahmen des Sicherheitsdispositivs und nach dem Vorgehen der betreffenden Infrastrukturbetreiberin.
Für dieselbe Baustelle stellen wir auch Sicherheitschef, Sicherheitswärter und Vorwarner, mit Personal, das auf Französisch oder Deutsch arbeitet. Wir sind tagsüber und nachts im Einsatz, auch am Wochenende.
Was bei der Infrastrukturbetreiberin bleibt
Das Sicherheitsdispositiv und die Sicherheitsleitung bleiben Sache der Infrastrukturbetreiberin (R RTE 20100, Ziff. 5.2.1.1 und 5.2.3). Unsere übrigen Funktionen finden Sie unter Leistungen.
Angaben für die Offerte
Für eine Offerte brauchen wir einige Angaben. Fehlt Ihnen etwas, schicken Sie, was Sie haben: Den Rest klären wir zusammen.
- Ort: Bahnhof oder Strecke, Gleis, Kilometer, falls bekannt.
- Daten und Zeiten, mit den Arbeitsfenstern in der Nacht oder am Wochenende.
- Infrastrukturbetreiberin: SBB oder Privatbahn.
- Die auszuschaltenden Sektoren der Fahrleitung, falls schon bekannt.
- Anzahl Gruppen, die auf demselben Abschnitt arbeiten.
- Maschinen, die nahe an der Leitung arbeiten: Kran, Bagger, Zweiwegfahrzeug.
- Die im Dispositiv vorgesehenen Sicherheitsfunktionen, falls es schon vorliegt.
- Sprache der Baustelle: Französisch, Deutsch oder beides.
Senden Sie uns diese Angaben über das Offertformular oder an info@innov-concept.ch. Für die übrige Vorbereitung: Bahnbaustelle vorbereiten.
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